Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - Mainz

Adresse: Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz, Deutschland.

Webseite: lsgrp.justiz.rlp.de
Spezialitäten: Sozialgericht.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Eingang, Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 2 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 1/5.

📌 Ort von Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

⏰ Öffnungszeiten von Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

  • Montag: 09:00–12:00, 14:00–15:30
  • Dienstag: 09:00–12:00, 14:00–15:30
  • Mittwoch: 09:00–12:00, 14:00–15:30
  • Donnerstag: 09:00–12:00, 14:00–15:30
  • Freitag: 09:00–12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

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👍 Bewertungen von Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - Mainz
Dr.med. N. S. S.
1/5

Ein Stern ist zuviel! Richterdiktatur ohne Kontrollorgan. Wir leben in einer korrumpierten Welt, aber was soll man sagen, wenn schon unser Kanzler an einer retrograden Amnesie im cum-ex Skandal leidet. In unserem Regressverfahren nach Praxipfändung für die rückwirkende 4 jährige Behanlung von schwerst mehrfach Behinderten wurde eigens ein hoher Funktionär der KV RLP als Laienrichter eingesetzt, um im Beisein der Presse und Elternvertreter Macht und Willkür zu demonstrieren. Auch vom Besetzungsplan der Richter wurde abgewichen- soviel zur Rechtsstatlichkeit, Unbefangenheit und Neutralität. Die Sekretärin brach in Tränen aus, sie würde bei der Nennung des Richter-Namens ihren Job verlieren. Damit deckt sich unsere Erfahrung mit den zahlreichen anderen, wo auch schon das Urteil vordiktiert in der Schublade lag und im Saal eine Cocktailparty- Stimmung gegenüber Justiziaren der KV herrschte.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - Mainz
kfschneider
1/5

Meiner umfangreichen 20-jährigen Erfahrung nach handelt es sich bei dem LSG Mainz um ein ganz übles neoliberales Gericht, dessen Richter zu 100% ein Parteibuch der SPD oder FDP beisitzen und die sämtliche Hartz4-Verfahren zugunsten des Amtes oder des Jobcenters entscheiden. Ausnahmen gibt es lediglich bei Abweichungen des erstinstanzlichen Urteils von Entscheidungen des Bundessozialgericht. Die Revision wird grundsätzlich nicht zugelassen, da die extremen Rechtsansichten des LSG Mainz ansonsten regelmäßig von Bundessozialgericht (BSG) eine Backpfeife bekommen. In dem in juris veröffentlichten Verfahren L 5 SO 25/15 nahm das LSG Mainz die Stellungnahme einer Fachärztin für Psychiatrie zur Grundlage, um die Kostenübernahme für eine Gleitsichtbrille zurückzuweisen. Die Revision wird grundsätzlich nicht zugelassen, da Nichtzulassungsbeschwerden statistisch zu 96% aussichtslos sind und vom BSG aus formellen Gründen zurückgewiesen werden. Die mündliche Verhandlung ist eine Farce, da die ehrenamtlichen Richter keine Aktenkenntnis besitzen und ein Beamer nicht zugelassen wird sowie außerdem die mündliche Verhandlung nicht aufgezeichnet wird, so daß Fehlverhalten der Richter oder des Amtes nicht nachgewiesen werden können. Das Urteil steht offensichtlich bereits vor der mündlichen Verhandlung fest. Wann gibt es endlich ein faires zeitgemäßes Verfahren?

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